Katjes und Haribo zanken sich seit Jahren um den Begriff „Yoghurt Gum“. Darf dieser von Haribo verwendet werden oder besteht Verwechslungsgefahr? Katjes  macht exklusive Markenrechte an dem Begriff Yoghurt Gum geltend und klagte deshalb gegen Haribo. Beim ersten Prozess in Hamburg hatte Katjes bereits den Kürzeren gezogen und war deswegen in Berufung gegangen. Doch auch das Oberlandesgericht entschied jetzt: Yoghurt Gum ist ein beschreibender Begriff für eine bestimmte Art Fruchtgummi und darf deshalb so verwendet werden. Zudem besteht schon deshalb keine Verwechslungsgefahr für den Verbraucher, da Haribos Produkt den Namen Jogi Bussi trägt. Dies im Gegensatz zu Katjes Yoghurt-Gums

Bleibt abzuwarten, ob Katjes dieses Urteil zähneknirschend akzeptieren oder vor dem Bundesgerichtshof in Revision gehen wird.