Sieg auf ganzer Linie für das Cadolzburger Familienunternehmen
Kurz vor Weihnachen hat der jahrelange Rechtsstreit um die goldenen Schokoladen-Osterhasen ein glückliches Ende gefunden: Die Firma Riegelein darf ihre Goldhasen weiter vertreiben, so das heutige Urteil des Oberlandesgerichts in Frankfurt. Die Richter haben die Position des Cadolzburger Familienunternehmens nochmals klar und eindeutig bestätigt und gaben Riegelein in allen wesentlichen Punkten Recht.
schokohase.jpgLindt & Sprüngli hatte vor sechs Jahren einen Rechtsstreit angestrengt, um per Gerichtsurteil zu erreichen, dass Riegelein sowie mehrere andere Hersteller ihre sitzenden Schokoladenhasen in Goldfolie nicht mehr vertreiben dürfen. Der Grund: Nach Auffassung von Lindt bestünde Verwechslungsgefahr mit ihrem „Goldhasen“. Diesen hatte Lindt 2000 als dreidimensionale Marke schützen lassen und will seither den Verkauf von Konkurrenzprodukten gerichtlich untersagen lassen.
Glanzstück: Riegelein-Goldhase mit langer Tradition
Goldige Schokohasen von Riegelein erfreuen kleine und große Genießer bereits seit rund 50 Jahren. Sehr ähnliche Ausführungen haben auch viele andere in- und ausländische Wettbewerber seit Jahrzehnten in ihrem Sortiment. „Lindt ist keineswegs der Erfinder des Goldhasen. Der sitzende Hase in Goldfolie ist eine altbewährte Form, die in den 50er Jahren von zahlreichen Herstellern angeboten wurde, u.a. eben auch von uns. Es war und ist absolut üblich, Goldfolie als Verpackungsmaterial zu benutzen“, betont Peter Riegelein, geschäftsführender Gesellschafter von Riegelein. „Viele Wettbewerber mussten sich in den letzten Jahren allerdings dem Druck des Weltkonzerns Lindt beugen und gaben ihre Goldhasen auf. Riegelein hat sich zur Wehr gesetzt und Recht bekommen.“ Die Richter bestätigten, dass keine Verwechslungsgefahr zwischen dem sitzenden Hasen in Goldfolie mit aufgedruckter braun-roter Schleife von Riegelein und dem Goldhasen von Lindt mit rotem Halsband und Glöckchen bestehe.
Grundsatzurteil mit großer Tragweite für das Markenrecht allgemein
„Bei diesem Prozess ging es aus rechtlicher Sicht um die grundsätzliche Frage, ob alte Formen wie die seit Jahrzehnten üblichen Sitzhasen in Goldfolie nachträglich durch eine Markenregistrierung monopolisiert werden können und dann der Weitervertrieb schon lang im Markt etablierter und älterer Produkte rechtlich untersagt werden kann“, erklärt Riegelein-Rechtsanwältin Heidrun Lindner. In Österreich und der Schweiz hatte Lindt bereits ähnliche Prozesse verloren.